Monatliche Kosten |
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Betrag |
Zahlung |
Organisationsaufwand: Die Organisation und Vermittlung der selbstständigen Personenbetreuerinnen
wird durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Kost und Logie der Personenbetreuer erfolgt kostenfrei im Haushalt des Klienten.
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€ 0,- |
Mittels Abbuchungsauftrag an St. Elisabeth. |
Tagsatz: Die Höhe der Entlohnung der Personenbetreuerin
sollte sich nach dem Betreuungsumfang orientieren. Die Zahlung erfolgt bei Turnuswechsel.
Wir ersuchen, die Höhe nach dieser Empfehlung anzupassen:
Richtsätze
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Tagsatz:
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€ 0,- |
Bar oder Überweisung an die Personenbetreuerin. |
Fahrtkosten: Wird der Fahrdienst von St. Elisabeth in Anspruch genommen,
ist ein Kostenzuschuss zu bezahlen, den der Fahrer bekommt. Die Kosten sind abhängig vom Bundesland
und sind für 4 Fahrten zu rechnen (zwei Personenbetreuerinnen jeweils mit An- und Abreise).
Durch den Fahrdienst von St. Elisabeth wird sichergestellt, daß der Turnuswechsel pünktlich stattfindet
und eine geordnete Übergabe erfolgen kann.
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Betreuung in:
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€ 0,- |
Zahlung der Fahrtkosten an Fahrer oder Personenbetreuerin. |
Beitrags- und Verwaltungsabgaben: Aufgrund der erforderlichen Anmeldung
als selbstständige Personenbetreuerinnen fällt Sozialversicherung bei der SVS an.
Zusammen mit einem Bearbeitungsaufwand sind pro Personenbetreuerin € [SV] monatlich zu entrichten.
St. Elisabeth stellt damit sicher, daß es zu keinen Rückständen bei der SVS kommen kann.
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€ 0,- |
Mittels Abbuchungsauftrag. St. Elisabeth sorgt für Weiterleitung an SVS. |
Förderungen und Zuschüsse (monatlich) |
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Betrag |
Information |
Pflegegeld: Stufe 1 bis 7. |
Pflegestufe:
 | Lade... |
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€ 0,- |
siehe
Voraussetzungen
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Förderungen durch das Sozialministerium: € [FM] pro Personenbetreuerin |
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€ 0,- |
siehe
Förderungsrichtlinien
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Einmalige Kosten |
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Betrag |
Zahlung |
Mitgliedsbeitrag: Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können,
ist eine Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein St. Elisabeth erforderlich.
Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
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€ 0,- |
Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth. |
Familienbetreuung: Mitgliedsbeitrag für eine weitere Person im Haushalt,
die Unterstützung benötigt (Kochen, Wäsche, etc.). Für die Familienbetreuung fällt kein Organisationsaufwand an.
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€ 0,- |
Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth. |
Bedarfserhebung: Voraussetzung für die Betreuung ist eine vorausgehende Bedarfserhebung
durch eine externe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP).
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€ 0,- |
Direkt an die durchführende DGKP. |
Dreimonatige Qualitätssicherung |
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Betrag |
Zahlung |
Qualitätssicherung: Alle drei Monate wird die Betreuungssituation
von einer externen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP) überprüft.
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€ 0,- |
Direkt an die durchführende DGKP. |