Was wird die Betreuung monatlich kosten?

Monatliche Kosten Betrag Zahlung
Organisationsaufwand: Die Organisation und Vermittlung der selbstständigen Personenbetreuerinnen wird durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Kost und Logie der Personenbetreuer erfolgt kostenfrei im Haushalt des Klienten. € 0,- Mittels Abbuchungsauftrag an St. Elisabeth.
Tagsatz: Die Höhe der Entlohnung der Personenbetreuerin sollte sich nach dem Betreuungsumfang orientieren. Die Zahlung erfolgt bei Turnuswechsel. Wir ersuchen, die Höhe nach dieser Empfehlung anzupassen: Richtsätze Tagsatz:
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€ 0,- Bar oder Überweisung an die Personenbetreuerin.
Fahrtkosten: Wird der Fahrdienst von St. Elisabeth in Anspruch genommen, ist ein Kostenzuschuss zu bezahlen, den der Fahrer bekommt. Die Kosten sind abhängig vom Bundesland und sind für 4 Fahrten zu rechnen (zwei Personenbetreuerinnen jeweils mit An- und Abreise). Durch den Fahrdienst von St. Elisabeth wird sichergestellt, daß der Turnuswechsel pünktlich stattfindet und eine geordnete Übergabe erfolgen kann. Betreuung in:
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€ 0,- Zahlung der Fahrtkosten an Fahrer oder Personenbetreuerin.
Beitrags- und Verwaltungsabgaben: Aufgrund der erforderlichen Anmeldung als selbstständige Personenbetreuerinnen fällt Sozialversicherung bei der SVS an. Zusammen mit einem Bearbeitungsaufwand sind pro Personenbetreuerin € [SV] monatlich zu entrichten. St. Elisabeth stellt damit sicher, daß es zu keinen Rückständen bei der SVS kommen kann. € 0,- Mittels Abbuchungsauftrag. St. Elisabeth sorgt für Weiterleitung an SVS.
Förderungen und Zuschüsse (monatlich) Betrag Information
Pflegegeld: Stufe 1 bis 7. Pflegestufe:
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€ 0,- siehe Voraussetzungen
Förderungen durch das Sozialministerium: € [FM] pro Personenbetreuerin
€ 0,- siehe Förderungsrichtlinien
Monatliche Kosten mit Förderung Betrag Information
Pro Monat: Organisationsaufwand, Tagsatz, Fahrtkosten, Beiträge, abzüglich Förderungen und Pflegegeld € 0,- Plus € [QS] jedes dritte Monat

Einmalige Kosten Betrag Zahlung
Mitgliedsbeitrag: Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein St. Elisabeth erforderlich. Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. € 0,- Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
Familienbetreuung: Mitgliedsbeitrag für eine weitere Person im Haushalt, die Unterstützung benötigt (Kochen, Wäsche, etc.). Für die Familienbetreuung fällt kein Organisationsaufwand an.
€ 0,- Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
Bedarfserhebung: Voraussetzung für die Betreuung ist eine vorausgehende Bedarfserhebung durch eine externe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP). € 0,- Direkt an die durchführende DGKP.
Einmalige Kosten gesamt Betrag Information
Im ersten Monat: Mitgliedsbeitrag und Bedarfserhebung € 0,-

Dreimonatige Qualitätssicherung Betrag Zahlung
Qualitätssicherung: Alle drei Monate wird die Betreuungssituation von einer externen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP) überprüft. € 0,- Direkt an die durchführende DGKP.

Tarife per 01.01.2023
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